Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Hotelaufnahmevertrag:

I. Geltungsbereich:

1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden: AGB) sind gültig für alle Verträge über die mietweise Überlassung von Hotelzimmern zur Beherbergung sowie für alle in diesem Zusammenhang erbrachten weiteren Leistungen der John & Will Betriebsgesellschaft mbH, eingetragen beim Amtsgericht Bremen 37853 HB, USt.-ID: DE351765474 (im Folgenden: Hotel) gegenüber dem Kunden (Hotelaufnahmevertrag).

2. Geschäftsbedingungen sowie andere abweichende Bedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich in Textform zugestimmt.

II. Vertragsabschluss, Vertragspartner, Hinweispflicht

1. Der Vertrag kommt durch die Annahme des Kundenantrags durch das Hotel zustande. Das Hotel kann die Zimmerbuchung optional in Textform bestätigen. Für den Fall der Buchung über die Website des Hotels kommt der Vertrag durch Anklicken des Buttons „Jetzt kostenpflichtig buchen“ zustande.

2. Vertragspartner sind das Hotel und der Kunde. Wenn ein Dritter die Buchung im Namen des Kunden vornimmt, haftet dieser gemeinsam mit dem Kunden als Gesamtschuldner für alle Verpflichtungen aus dem Hotelaufnahmevertrag.

3. Die Unter- oder Weitervermietung, die Gebrauchsüberlassung der überlassenen Räumlichkeiten, die Nutzung der überlassenen Hotelzimmer zu anderen als Beherbergungszwecken, zu öffentlichen Einladungen oder zu sonstige Werbemaß- nahmen, zu Vorstellungsgesprächen, Ver- kaufs- und ähnlichen Veranstaltungen und die Nutzung von Hotelflächen außerhalb der angemieteten Räume bedürfen der vorherigen Zustimmung des Hotels in Textform und können von der Zahlung einer zusätzlichen Vergütung abhängig gemacht werden. § 540 Abs.1 Satz 2 BGB findet keine Anwendung.

4. Der Kunde hat die Pflicht, dem Hotel unaufgefordert spätestens bei Vertragsabschluss mitzuteilen, ob die Inanspruchnahme der Hotelleistung aufgrund ihres politischen, religiösen oder sonstigen Charakters dazu geeignet ist, den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen des Hotels in der Öffentlichkeit zu gefährden.

III. Leistungen, Preise, Vorauszahlung, Aufrechnung

1. Das Hotel ist dazu verpflichtet, die vom Kunden reservierten Zimmer bereitzuhalten und die vereinbarten Leistungen zu erbringen.

2. Der Kunde ist dazu verpflichtet, die für die Zimmerüberlassung und die in Anspruch genommenen weiteren Leistungen geltenden bzw. vereinbarten Preise des Hotels zu entrichten. Dies schließt auch Leistungen und Auslagen des Hotels an Dritte ein, die auf Kundenwunsch erfolgen. Die festgelegten Preise für diese und weitere in Anspruch genommene Leistungen sind vom Kunden zu begleichen.

3. Die vereinbarten Preise beinhalten die jeweils geltende gesetzliche Umsatzsteuer. Falls zwischen Vertragsabschluss und Vertragserfüllung mehr als vier Monate liegen und sich in diesem Zeitraum die Umsatzsteuer ändert, werden die Preise entsprechend angepasst. Sollte der Zeitraum zwischen Vertragsabschluss und Vertragserfüllung mehr als vier Monate betragen und sich der allgemein vom Hotel für vergleichbare Leistungen berechnete Preis erhöhen, kann das Hotel den vereinbarten Preis angemessen anheben, jedoch maximal um 5%. Für jedes weitere Jahr über die vier Monate hinaus erhöht sich die Obergrenze um weitere 5%. Bei einer Änderung des Umsatzsteuersatzes zum Zeitpunkt der Leistungserbringung werden die vereinbarten Preise entsprechend angepasst, und das Hotel ist berechtigt, die Umsatzsteuererhöhung nachzubelasten.

4. Die Preise können vom Hotel auch geändert werden, wenn der Kunde nachträglich Änderungen an der Anzahl der gebuchten Zimmer, der Hotelleistung oder der Aufenthaltsdauer der Gäste wünscht und das Hotel dem zustimmt.

5. Rechnungen des Hotels ohne festgelegtes Fälligkeitsdatum sind innerhalb von 10 Tagen nach Erhalt der Rechnung ohne Abzug zu begleichen. Das Hotel behält sich das Recht vor, aufgelaufene Forderungen jederzeit fällig zu stellen und umgehende Zahlung zu verlangen. Bei Zahlungsverzug kann das Hotel die gesetzlichen Verzugszinsen verlangen. Nach Eintritt des Verzugs hat der Kunde Mahnkosten in Höhe von EUR 5,00 für jede Mahnung zu tragen. Alle weiteren Inkassokosten trägt der Kunde.

6. Das Hotel behält sich das Recht vor, jederzeit eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung in Form einer Kreditkartengarantie zu verlangen. Die Höhe der Vorauszahlung und die Zahlungstermine sind im Vertrag in Textform festzulegen. Die vereinbarten Anzahlungen sind grundsätzlich nicht rückerstattbar, es sei denn, es wurde eine kostenfreie Stornierungsvereinbarung zwischen dem Hotel und dem Kunden getroffen. Im Falle einer Stornierung und der Möglichkeit des Hotels, Zimmer zum gleichen Preis weiterzuvermieten, erfolgt die Rücküberweisung der Anzahlungsbeträge. Falls die Zimmer nicht zum gleichen Preis weitervermietet werden können, ist der Kunde verpflichtet, die Differenz zu zahlen.

7. Der Kunde kann nur mit rechtskräftigen oder unbestrittenen Forderungen gegenüber Forderungen des Hotels aufrechnen oder diese mindern.

8. Entstehen nach Unterzeichnung des Vertrages Umstände, die aus Sicht des Hotels Zweifel an der Kreditwürdigkeit des Kunden aufkommen lassen, behält sich das Hotel das Recht vor, entweder vom Vertrag zurückzutreten oder die vereinbarten Leistungen nur gegen Vorkasse oder Sicherheitsleistungen anzubieten.

9. Haustiere dürfen nur nach vorheriger Zustimmung des Hotels und möglicherweise gegen eine Gebühr mitgebracht werden.

IV. Rücktritt des Kunden (Stornierung) / Nichtinanspruchnahme der Leistungen des Hotels

1. Ein Rücktritt des Kunden vom Hotelauf- nahmevertrag ist nur möglich, wenn ein Rücktrittsrecht ausdrücklich vereinbart wurde oder ein gesetzliches Rücktritts- oder Kündigungsrecht besteht. Die Vereinbarung eines Rücktrittsrechts und die Zustimmung des Hotels zur Vertragsaufhebung bedürfen der Textform. Sofern diese nicht erfolgt, bleibt der vereinbarte Preis gemäß dem Vertrag auch dann zahlungspflichtig, wenn der Kunde von vertraglichen Leistungen keinen Gebrauch macht.

2. Falls zwischen dem Hotel und dem Kunden  ein Termin für eine kostenfreie Stornierung des Vertrags in Textform vereinbart wurde, hat der Kunde bis zu diesem Zeitpunkt die Möglichkeit, den Vertrag zu stornieren, ohne dabei Zahlungs- oder Schadenersatzansprüche des Hotels auszulösen.

3. Sofern kein gesetzliches Rücktritts- oder Kündigungsrecht besteht und auch ein Rücktrittsrecht nicht vereinbart wurde oder bereits erloschen ist und das Hotel auch keiner Vertragsaufhebung zustimmt, behält das Hotel den Anspruch auf die vereinbarte Vergütung trotz Nichtinanspruchnahme der Leistung. Das Hotel hat die Einnahmen aus anderweitiger Vermietung der Zimmer sowie die ersparten Aufwendungen anzurechnen. Werden die Zimmer nicht anderweitig vermietet, so kann das Hotel den Abzug für ersparte Aufwendungen pauschalieren. Der Kunde ist in diesem Fall verpflichtet, 90% des vertraglich vereinbarten Preises für Übernachtung mit oder ohne Frühstück sowie für Pauschalarrangements mit Fremdleistungen, 70% für Halbpensions- und 60% für Vollpensionsarrangements zu zahlen. Dem Kunden steht der Nachweis frei, dass der Anspruch nicht oder nicht in der vorstehenden Höhe entstanden ist.

V. Rücktritt des Hotels

1. Wenn ein Rücktrittsrecht des Kunden gemäß  IV Ziffer 1. in Textform vereinbart wurde, behält sich auch das Hotel das Recht vor, innerhalb dieses Zeitraums vom Vertrag zurückzutreten. Dies kann insbesondere dann geschehen, wenn Anfragen anderer Kunden für die gebuchten Zimmer vorliegen und der Kunde nicht innerhalb einer vom Hotel festgesetzten Frist auf sein Rücktrittsrecht verzichtet. Gleiches gilt bei der Einräumung einer Option, falls der Kunde nicht innerhalb der festgesetzten Frist zur verbindlichen Buchung bereit ist.

2. Falls eine vereinbarte oder gemäß  III  Ziffer 6 geforderte Vorauszahlung auch nach Ablauf einer vom Hotel gesetzten angemessenen Nachfrist nicht erfolgt, ist das Hotel zum Rücktritt vom Hotelaufnahmevertrag berechtigt.

3. Das Hotel kann zudem aus sachlich gerechtfertigten Gründen vom Vertrag zurücktreten, beispielsweise bei höherer Gewalt oder anderen vom Hotel nicht zu vertretenden Umständen, die die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen. Dies kann auch der Fall sein, wenn Zimmer unter irreführender oder falscher Angabe wesentlicher Tatsachen gebucht werden oder das Hotel begründeten Anlass zur Annahme hat, dass die Inanspruchnahme der Hotelleistung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen des Hotels gefährden kann, ohne dass dies dem Verantwortungsbereich des Hotels zuzurechnen ist. Ein Verstoß gegen II Ziffer. 3 rechtfertigt ebenfalls einen Rücktritt des Hotels

4. Das Hotel ist überdies berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn das Hotel Kenntnis davon erlangt, dass sich die Vermögensverhältnisse des Kunden nach Vertragsabschluss wesentlich verschlechtert haben. Dies tritt insbesondere ein, wenn der Kunde fällige Forderungen des Hotels nicht begleicht oder keine ausreichende Sicherheitsleistung bietet, sodass die Zahlungsansprüche des Hotels gefährdet erscheinen. Eine solche Situation kann beispielsweise vorliegen, wenn der Kunde einen Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens gestellt hat, ein außergerichtliches Verfahren zur Schuldenregulierung eingeleitet wurde oder der Kunde seine Zahlungen eingestellt hat. Ebenso kann ein Rücktritt erfolgen, wenn ein Insolvenzverfahren eröffnet oder die Eröffnung aus Mangel an Masse oder aus anderen Gründen abgelehnt wird.

5. Nicht genehmigte Verkaufs- und ähnliche Veranstaltungen können vom Hotel untersagt oder deren Abbruch verlangt werden.

6. Bei einem berechtigten Rücktritt des Hotels oder der Untersagung einer nicht genehmigten Veranstaltung gemäß Ziffer 5 besteht kein Anspruch des Kunden auf Schadensersatz

7. Sollte bei einem Rücktritt des Hotels ein Schadensersatzanspruch des Hotels gegen den Kunden entstehen, behält sich das Hotel vor, diesen Anspruch pauschal zu berechnen.  IV Ziffer  3 findet in diesem Fall entsprechende Anwendung.

VI. Bereitstellung, Übergabe und Rückgabe der Zimmer

1. Der Kunde erwirbt keinen Anspruch auf die Bereitstellung bestimmter Zimmer, es sei denn, dies ist in Textform anders vereinbart.

2.Gebuchte Zimmer stehen dem Kunden ab 15:00 Uhr des festgelegten Anreisetages zur Verfügung. Eine frühere Bereitstellung kann nicht beansprucht werden. Falls keine ausdrückliche Vereinbarung über eine spätere Ankunftszeit getroffen wurde oder das Zimmer nicht im Voraus bezahlt wurde, behält sich das Hotel das Recht vor, gebuchte Zimmer nach 18:00 Uhr anderweitig zu vergeben. Hieraus kann der Kunde keine Ansprüche gegen das Hotel ableiten.

3. Die Zimmer sind dem Hotel am vereinbarten Abreisetag spätestens um 12:00 Uhr geräumt zur Verfügung zu stellen. Falls der Kunde nicht sicherstellt, dass die Zimmer zu diesem Zeitpunkt geräumt und freigegeben sind, kann das Hotel den vollen Preis für einen weiteren Tag in Rechnung stellen. Die Zahlung des Zimmerpreises berührt nicht die weiteren Schadensersatzansprüche des Hotels. Sollte das Hotel aufgrund der verspäteten Räumung gezwungen sein, Gäste in einem anderen Hotel unterzubringen, trägt der Kunde sämtliche entstehenden Kosten. Die Zahlung des Zimmerpreises begründet keine zusätzlichen vertraglichen Ansprüche des Kunden. Dieser hat das Recht nachzuweisen, dass dem Hotel kein Anspruch auf Nutzungsentgelt oder ein wesentlich geringerer Anspruch entstanden ist.

VII. Hotelhaftung, Verjährung

1. Bei verursachten Schäden haftet das Hotel bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit – auch seiner Erfüllungsgehilfen – nach den gesetzlichen Bestimmungen. Das Gleiche gilt bei fahrlässig verursachten Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Bei fahrlässig verursachten Sach- und Vermögensschäden haften das Hotel und seine Erfüllungsgehilfen nur bei der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, jedoch der Höhe nach begrenzt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden.

2. Bei Störungen oder Mängeln in den Hotelleistungen wird das Hotel bestrebt sein, bei Kenntnis oder unverzüglicher Rüge des Kunden Abhilfe zu schaffen. Der Kunde ist verpflichtet, das Hotel frühzeitig auf die Möglichkeit eines außergewöhnlich hohen Schadens hinzuweisen und zumutbar beizutragen, um die Störung zu beheben und einen möglichen Schaden zu minimieren..

3. Das Hotel haftet für eingebrachte Sachen nach den gesetzlichen Bestimmungen des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) bis maximal EUR 3.500 (§ 702 BGB). Die Haftung entfällt, wenn Zimmer, Tagungsräume oder Behältnisse, in denen der Gast Gegenstände belässt, unverschlossen bleiben. Hinsichtlich von Geld- und Wertsachen wird gemäß BGB nur bis zu einem Betrag von EUR 800 (§ 702 BGB) bei Unterbringung im hoteleigenen Safe gehaftet. Im Übrigen gelten insbesondere die Bestimmungen der §§ 701 ff. BGB.

4. Ein zur Verfügung gestellter Stellplatz führt nicht zu einem Verwahrungsvertrag. Das Hotel haftet nicht für Abhandenkommen oder Beschädigung auf dem Hotelgrundstück abgestellter oder rangierter Kraftfahrzeuge und deren Inhalte. Das Hotel hat keine Überwachungspflicht. Schäden sind dem Hotel unverzüglich anzuzeigen.

5. Das Hotel behandelt Nachrichten, Post und Warensendungen für die Gäste sorgfältig. Das Hotel übernimmt die Zustellung, Aufbewahrung und gegen Entgelt die Nachsendung derselben. Schadensersatzansprüche, außer wegen grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz, sind ausgeschlossen

6. Zurückgelassene Sachen des Kunden werden nur auf Verlangen, Risiko und Kosten des Kunden nachgesandt. Das Hotel bewahrt die Sachen sechs Monate auf, danach werden sie, sofern ein erkennbarer Wert besteht, dem lokalen Fundbüro übergeben. Bei fehlendem erkennbarem Wert behält sich das Hotel nach Ablauf der Frist eine Vernichtung vor.

7. Schadensersatzansprüche des Kunden verjähren spätestens nach zwei Jahren von dem Zeitpunkt an, in dem der Kunde Kenntnis von dem Schaden erlangt bzw. ungeachtet der Kenntnis spätestens nach drei Jahren vom Zeitpunkt des schädigenden Ereignisses an. Dies gilt nicht für die Haftung von Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Hotels  oder Erfüllungsgehilfen des Hotels beruhen.

VIII. Schlussbestimmungen

1. Änderungen oder Ergänzungen des Hotelaufnahmevertrags oder dieser Allgemei- nen Geschäftsbedingungen sollen in Textform erfolgen. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch den Kunden sind unwirksam.

2. Erfüllungs- und Zahlungsort ist der Sitz des Hotels.

3. Ausschließlicher Gerichtsstand, auch für Scheck- und Wechselstreitigkeiten im kaufmännischen Verkehr, ist der Sitz des Hotels. Wenn ein Vertragspartner die Voraussetzung des §38 Abs. 2 ZPO erfüllt und keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, gilt der Sitz des Hotels als Gerichtsstand.

4. Es gilt deutsches Recht. Die Anwendung des UN-Kaufrechts und des Kollisionsrechts ist ausgeschlossen.

5. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Hotelaufnahme unwirksam oder nichtig sein oder werden, so berührt dies nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen. Die gesetzlichen Vorschriften gelten im Übrigen. Im Falle unwirksamer Bestimmungen werden diese durch gesetzliche Bestimmungen ersetzt, die der unwirksamen in ihrem Sinngehalt möglichst nahekommen.


zurück nach oben